Wahlarzt
Als Wahlarzt verfüge ich über keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse oder anderen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie daher eine Honorarnote über die in meiner Praxis erbrachten Leistungen. Diese Rechnung ist vorerst selbst zu begleichen, kann aber anschließend bei der entsprechenden Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden (per Post, persönlich oder elektronisch) - gerne übernimmt für Sie auch meine Praxis diesen Vorgang. Die Höhe des Kostenersatzes ist unterschiedlich und beträgt höchstens 80 Prozent der Summe, die ein Kassenarzt für die gleichen medizinischen Leistungen erhalten hätte.
Es ist daher nur mit einer teilweisen Erstattung des Wahlarzthonorars durch die gesetzliche Krankenkasse zu rechnen (in der Regel unter 80 Prozent). Der Differenzbetrag wird jedoch oft von einer privaten Zusatzversicherung übernommen und kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Vom Wahlarzt ausgestellte Rezepte werden in den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
Etwaige Mehrkosten werden aufgewogen durch:
- individuelles Eingehen auf Ihre Wünsche ohne Zeitdruck
- keine Einengung durch Kassenvorgaben
- ambulante Leistungen die sonst nur an einer Klinik erbracht werden
- kurze Wartezeiten in der Ordination